Hundehaltung ab 1. Jänner 2013
Am 1. Jänner 2013 tritt die Novelle zum Salzburger Landessicherheitsgesetz, LGBl Nr 69/2012, in Kraft und ab diesem Zeitpunkt gilt in Salzburg eine Meldepflicht für alle Hundehalterinnen und Hundehalter.
Eine Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, muss dies der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, innerhalb einer Woche ab Beginn der Haltung melden.
Die Meldung hat zu enthalten:
1. Name und Anschrift der Hundehalterin bzw. des Hundehalters;
2. Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes;
3. Name und Anschrift der Person, die den Hund zuletzt gehalten hat;
4. die Kennzeichnungsnummer (§ 24a Abs 2 Z 2 lit d TSchG).
Der Meldung anzuschließen sind:
1. ein Sachkundenachweis und
2. der Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme von € 725.000,00 besteht.
Ebenso muss die Hundehalterin bzw. der Hundehalter die Beendigung des Haltens eines Hundes innerhalb einer Woche der Gemeinde melden. Dabei ist der Endigungsgrund anzugeben und eine allfällige neue Hundehalterin oder ein neuer Hundehalter bekanntzugeben.
Sachkundenachweis (§ 21 S.LSG)
Ein Sachkundenachweis kann nur von Personen ausgestellt werden, die von der Landesregierung mit Bescheid zugelassen wurden und somit Gewähr für eine ordnungsgemäße Ausbildung bieten.
Diese Personen können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.
Für den Antrag auf Zulassung verwenden Sie bitte dieses Formular:
Antrag auf Zulassung gemäß § 21 Abs 4 Salzburger Landessicherheitsgesetz (PDF, 92 KB)
Eine Liste mit Namen und Adressen der zugelassenen Personen kann hier heruntergeladen werden:
Liste der zugelassenen Personen für die Ausbildung von Hundehalterinnen und Hundehaltern (PDF, 24 KB)
Die erforderliche Ausbildung der Hundehalterin bzw. des Hundehalters für das Halten eines nicht gefährlichen Hundes umfasst mindestens zwei Kursstunden.
Für das Halten eines gefährlichen Hundes ist eine Ausbildung der Hundehalterin bzw. des Hundehalters von mindestens zehn Kursstunden und eines Praxisteiles erforderlich.
Nach Abschluss der Ausbildung stellt die zugelassene Person den Hundehalterinnen bzw. den Hundehaltern eine Bescheinigung (=Sachkundenachweis) über die Absolvierung der jeweiligen Ausbildung aus. Weitere Auskünfte und Anträge erhalten Sie im Rathaus bei Herrn Kohlreiter alfred unter 06452/4292-19
Die Polizei informiert
GI Hermann Lettner von der PI Radstadt ist der für Radstadt zuständige Beamte für Präventionsarbeit. Durch großes Engagement versucht er, schon im Vorfeld auf Sicherheitslücken hinzuweisen. GI Lettner steht gerne in allen Fragen der Prävention ("Vorbeugung") für Sie unter der Tel.Nr.059/133505151 zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auch unter der Adresse: http://www.bmi.gv.at/cms/BK/praevention_neu/
diebstahl_einbr/einbruch/einbruch_start.aspx
Solarpotentialanalyse Salzburg
Am 26.September 2012 wurde in Seeham die Solarpotentialanalyse Salzburg der Presse vorgestellt.
Mit einem Mausklick haben zukünftig auch alle Radstädter die Möglichkeit, sich über den zu erwartenden Ertrag einer Sonnenenergie-Anlage auf ihrem Dach zu informieren. Durch die Analyse von Laserdaten, Wetterdaten, Ausrichtung der Objekte, möglichen Beschattungen und Dachneigungen wurde für jedes Grundstück bzw. Gebäude in Salzburg errechnet, ob eine Solaranlage Sinn macht.
Steigen Sie ein ins Internet unter:
http://www.salzburg.gv.at/landkarten
können Sie in das System einsteigen. Weiter über „GIS Online“ und dann am linken Rand über den Unterpunkt „Energie“ kommen Sie zum „Solarpotential“. Die Eingabe einer Haus-Adresse ist durch die Suchfunktion (Symbol Fernglas) möglich.
Weitere Infos und Links dazu finden Sie auch unter:
http://service.salzburg.gv.at/lkorrj/Index?cmd=detail_ind&nachrid=49745
Für weitere Fragen zu Radstadt steht ihnen unser e5 Beauftragter Oliver Feldhofer (Tel: 06452/4292-15) gerne zur Verfügung!
Mobiler Schärfdienst am Stadtplatz
Der Mobile Schärfdienst Johann Duda ist im kommenden Jahr an folgenden Tagen am Stadtplatz in Radstadt:
Mi. 11. Sept, 8°°-12°°
Bitte um Vormerkung!
FUNDTIER-DATENBANK des Landes Salzburg
NEU: http://www.fundtiere.salzburg.at/ Heimtierbesitzer/innen können in der zentralen Fundtiererfassung ihre entlaufenen Tiere rasch und einfach suchen. Für Fundtiere, deren Besitzer sich nicht melden, werden neue Eigentümer gesucht.
In der Datenbank werden alle Fundtiere eingetragen, die im Bundesland Salzburg gefunden oder abgegeben wurden. Die Tiere sind bei örtlichen Verwahrern oder in Tierheimen untergebracht.
Initiatoren der Fundtierplattform sind der Tierschutz-ombudsmann des Landes Salzburg, Dipl.TA Alexander Geyrhofer, und der für Tierschutz zuständige Landesrat Sepp Eisl. Ihr Ziel ist eine möglichst rasche Rückführung von gefundenen Heimtieren zu ihren Besitzern/innen.
Alters-, Größen- und Gewichtsangaben beruhen üblicherweise auf Schätzungen und sind daher unverbindlich.
Kontakt: Tierschutzombudsstelle Salzburg
Fanny-von-Lehnert-Straße 1
5020 Salzburg
Tel.: 0662/8042-3461




