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Stadtgemeinde Radstadt
Stadtgemeinde RadstadtAnsprechperson: Bgm. Katharina PrommeggerAdresse: Stadtplatz 17Telefon: +43 6452 4292Fax: +43 6452 4292 2E-Mail: info@radstadt.atDVR-Nummer der Stadtgemeinde Radstadt: 0093891UID-Nummer Stadtgemeinde: ATU 374 52 706
Die Homepage der Stadtgemeinde Radstadt bietet der Öffentlichkeit Informationen und E-Government Dienste der Stadt Radstadt
Schreiben an die Stadtgemeinde Radstadt richten Sie bitte an folgende Adresse:5550 Radstadt, Stadtplatz 17
Zur leichteren Bearbeitung Ihres Schreibens ersuchen wir Sie, falls bekannt, die Geschäftszahl anzuführen.
Bei Übermittlungen per Telefax verwenden Sie bitte die Telefax-Nummer +43 6452 4292 2. Für telefonische Anfragen stehen wir unter der Telefonnummer +43 6452 4292 während der Amtsstunden zur Verfügung.
Wenn Sie mit uns elektronisch kommunizieren wollen, verwenden Sie bitte die offizielle E-Mail Postadresse info@radstadt.at der Stadtgemeinde Radstadt. Rechtswirksame Anbringen per E-Mail können Sie an diese Adresse einbringen. Anbringen, die an die persönliche E-Mail-Adresse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtgemeinde Radstadt gesendet werden, gelten nicht als rechtswirksam eingebracht.
Für die elektronische Kommunikation mit der Stadtgemeinde Radstadt können folgende Formate verwendet werden:
Montag von 08:00 bis 17:00 UhrDienstag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Für den Parteienverkehr stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, ersuchen wir um vorherige Terminvereinbarung.
Montag bis Donnerstag von 07:30 bis 17:00 UhrFreitag von 07:30 bis 13:00 Uhr
Keine Amtsstunden an Feiertagen und am 24. Dezember und am 31. Dezember.
Während dieser Zeit erreichen Sie uns per Post, E-Mail oder Telefax. Die Empfangsgeräte der Stadtgemeinde Radstadt für Telefax und E-Mail sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit, allerdings werden sie nur während der Amtsstunden betreut. Schriftliche Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte übermittelt werden, gelten daher auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich des Amtes der Stadtgemeinde Radstadt gelangt sind, erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (und eingelangt) und werden (erst) ab diesem Zeitpunkt in Behandlung genommen.
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