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Aushängezeitraum: 01.03.2024 - 15.03.2024
1. Gemäß § 65 ABs. 8 Z 1 Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 - ROG 2009, LGBl. Nr. 30/2009 i.d.g.F., i.V.m. § 53 Salzburger Gemeindeordnung 2019, LGBl. Nr. 32/2020 i.d.g.F., wird kundgemacht, dass die Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Radstadt am 07.02.2024 eine Änderung des Flächenwidmungsplanes für den Bereich "Mandlbergweg - Habersatter" beschlossen hat.
2. der geänderte Flächenwidmungsplan liegt im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden auf.
3. Diese Änderung des Flächenwidmungsplanes tritt mit dem auf den Beginn dieser Kundmachung folgenden Tag in Wirksamkeit.
Angeschlagen am: 01.03.2024 Abnahme nach dem: 15.03.2024
Änderungsblatt[4].pdf herunterladen (0.62 MB)Beiblatt_Radstadt_Habersatter_Mandlbergweg[1].pdf herunterladen (0.21 MB)Mappenblatt_50417_4726-5302_08[1].pdf herunterladen (2.77 MB)Kundmachung_Beschluss_TAÄ_Habersatter_Andrea_Sonderfläche.pdf herunterladen (0.09 MB)
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