Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Amtstafel
Aushängezeitraum: 01.03.2024 - 15.03.2024
1. Gemäß § 67 Abs 4 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 - ROG 2009, LGBl.Nr. 30/2009 i.d.g.F., i.V.m. § 53 Salzburger Gemeindeordnung 2019, LGBl. Nr. 32/2020 i.d.g.F, wird kundgemacht, dass die Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Radstadt am 07.02.2024 eine Kennzeichnung von Flächen für Apartmenthotels für den Bereich „Stadtkern – Ruhdorfer GmbH – Kennzeichnung Apartmenthotel“ auf den Grundstücken Nr. .44, .45, .46 und 3 je KG Radstadt beschlossen hat.
2. der geänderte Flächenwidmungsplan liegt im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden auf.
3. Diese Änderung des Flächenwidmungsplans tritt mit dem auf den Beginn dieser Kundmachung folgenden Tag in Wirksamkeit.
Angeschlagen am 01.03.2024Angeschlagen bis nach dem 15.03.2024
50417_4625-5101_10[1].pdf herunterladen (3.42 MB)Änderungsblatt[3].pdf herunterladen (0.94 MB)Beiblatt_Radstadt[4].pdf herunterladen (0.21 MB)Kundmachung_Auflage_Ruhdorfer_Kennzeichnung_Apartmenthotel_29.02.2024.pdf herunterladen (0.17 MB)
Aufenthalt
Bauen
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Personalausweis
Reisepass
Todesfall
Umzug