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In Schritten zur geförderten Mietwohnung und zu einer Privatwohnung
GEFÖRDERTE WOHNUNGEN
Die Stadtgemeinde Radstadt hat das Zuweisungsrecht für nachstehende Wohnungen. Voraussetzung für eine Berücksichtigung ist die Meldung der Wohnungssuche beim Gemeindeamt.
Dazu können Sie das Formular Wohnungsansuchen herunterladen und im Rathaus abgeben.
Für die Zuweisung einer der nachstehenden Wohnungen verwenden Sie das Bewerbungsformular.
Verfahrensschritte für eine geförderte Wohnung
Formular Wohnungsansuchen
Formular Bewerbung für eine Wohnung
Freigemeldete geförderte Wohnungen:
Private Wohnung zu vergeben:
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Bauen
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Gewalt in der Familie
Heirat
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Reisepass
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