Seit 9. Juni 2021 ist die Antragstellung um eine Beihilfe aus dem Katastrophenfonds nur noch online möglich. Ebenso erfolgt seit diesem Zeitpunkt die Auszahlung der Beihilfe nur mehr über das Land Salzburg.
Alle Geförderten müssen ab dem Schadensjahr 2021 an die Transparenzdatenbank gemeldet werden, damit die Antragsstellung möglich ist.
- Landwirtschaftliche Betriebe tragen sich mit der Betriebsnummer und mit der entsprechenden Rechtsform als Einzelunternehmen oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) ein.
- Unternehmen, Vereine etc. tragen Kennzahlen wie die UID-Nummer, Vereinsregisternummer, Betriebsnummer, KUR (Kennzahl des Unternehmensregisters) oder Firmenbuch-Nummer ein.
- Natürliche Personen müssen das Geburtsdatum und die Hauptwohnsitzadresse angeben. Personengemeinschaften (meist Genossenschaften), die keine der oben genannten Kennzahlen besitzen, müssen im Ergänzungsregister des Bundes eine Kennzahl beantragen. Ohne Kennzahl ist eine Antragstellung nicht möglich.
Achtung: Beilagen müssen bei der Antragstellung elektronisch mitgesendet werden. Die Antragstellung erfolgt über die Homepage des Landes Salzburg oder über die Land Salzburg-AP. Unter „Förderungen-Katastrophenfonds“ finden Sie den Link für den Antrag.
Sollten Sie bei der Antragstellung eine Unterstützung benötigen steht Ihnen gerne das Bauamt +43 6452 4292 41 oder die Amtsleitung +43 6452 4292 13 zur Verfügung!
Die Bürgermeisterin:
Katharina Prommegger