In Schritten zur geförderten Mietwohnung und zu einer Privatwohnung
GEFÖRDERTE WOHNUNGEN
Die Stadtgemeinde Radstadt hat das Zuweisungsrecht für nachstehende Wohnungen. Voraussetzung für eine Berücksichtigung ist die Meldung der Wohnungssuche beim Gemeindeamt.
Dazu können Sie das Formular Wohnungsansuchen herunterladen und im Rathaus abgeben.
Für die Zuweisung einer der nachstehenden Wohnungen verwenden Sie das Bewerbungsformular.
Verfahrensschritte für eine geförderte Wohnung
Bedarfsmeldung
Bewerbungsformular
Bedarfserhebung Gaismairallee 63
Formular für eine geförderte Mietwohnung Gaismairallee 63
Freigemeldete geförderte Wohnungen:
Privatwohnungen:
Wolf-Dietrich-Gasse 5 27m²
Die Vergabe der Wohnungen erfolgt in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport, Soziales und Wohnungsvergaben.
Termine:
08.04.2026
12.05.2026
23.06.2026
Im Anschluss erfolgt die amtsseitige Verständigung.