Begegnungszone Radstadt - was muss ich wissen?

Veröffentlichungsdatum04.10.2023Lesedauer1 Minute
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Liebe Radstädterinnen und Radstädter, Liebe Gäste der Stadtgemeinde!


Unseren Kollegen der Polizeidienststelle Radstadt fällt vermehrt auf, dass einige Verkehrsteilnehmer nicht wissen, wie man sich in einer sogenannten Begegnungszone richtig verhält. Daher wurden wir gebeten einige wichtige Eckdaten erneut auf unserer Homepage zu veröffentlichen, um es Ihnen und vor allem den Kindern erleichtert wird sich in der Begegnungszone sicher und korrekt verhalten zu können.

  • Das Überqueren der Fahrbahn ist allen Kindern jederzeit zu ermöglichen, unabhängig ob es sich um eine Begegnungszone handelt oder nicht.
  • In Begegnungszonen dürfen die Lenker von Fahrzeugen Fußgänger weder gefährden noch behindern, haben von ortsgebundenen Gegenständen oder Einrichtungen einen der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand einzuhalten und dürfen nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h fahren. Lenker von Kraftfahrzeugen dürfen auch Radfahrer weder gefährden noch behindern.
  • In Begegnungszonen dürfen Fußgänger die gesamte Fahrbahn benützen. Sie dürfen den Fahrzeugverkehr jedoch nicht mutwillig behindern.
  • WICHTIG für FAHRRADLENKER: Es ist nicht erlaubt gegen die Einbahn zu fahren! Vom Prehauserplatz kommend, genauso wie bei der Einbahnstraße beim Stadtteich.


Wir bitten um Rücksichtnahme auf alle Verkehrsteilnehmer!