Warum eine Ortsbildschutzkommission?
Am 16. Mai 1975 wurde von der Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Radstadt der einstimmige Beschluss gefasst, einen Teil des Ortsgebietes gemäß §10(2) des Salzburger Ortsbildschutzgesetzes zum Ortsbildschutzgebiet zu erklären. Mit Verlautbarung des Landesgesetzblattes vom 16.Mai 1975 wurde das Gebiet der Innenstadt mit näherer Umgebung formell zum Ortsbildschutzgebiet erklärt und am 29.3.1976 vom Bezirkshauptmann eine fünfköpfige Kommission eingesetzt und angelobt.
Somit hatte Radstadt die erste offizielle OBSK Österreichs.
Diese erste Kommission bestand unter dem Bürgermeister Rupert Gföller aus Prof.Arch.Dipl.Ing.Fritz Medicus, HR Dipl.Ing.Herbert Sekyra (Vorsitzender), Friedrich Czerwenka (Bundesdenkmalamt), Arch.Dipl.Ing.Adalbert Rothenthal und Dipl.Ing.Erio K.Hoffmann.
In der zweiten und ersten Arbeitssitzung am 26.4.1976 wurde die geplante Errichtung einer eingeschossigen Lagerhalle für Getränkeauslieferung im Bereich des ehemaligen Eiskellers behandelt und dieses Vorhaben vehement abgelehnt.
Das Areal zwischen der sgnt. "Freibank" und der historischen Stadtmauer wurde nicht verbaut und das Objekt Radstadt 126 selbst wurde später von Hr. Klaus Kohlmayer vorbildhaft umgebaut und restauriert.
Im Bild: Die erste Kommission im
Bereich Steirertor unter der "Pechnase"
Anhand des Bildes kann veranschaulicht werden, wie weitsichtig schon zu Beginn der Tätigkeit der Kommission entschieden wurde.
In den bisher abgehaltenen ca.120 Sitzungen der OBSK wurden ein Großteil der im OBSK-Bereich befindlichen Objekte in irgendeiner Form begutachtet und zu geplanten Baumaßnahmen Stellungnahmen abgegeben.
Besonders in den Sitzungen der amtierenden OBSK-Kommission werden vermehrt Beratungen zu geplanten Maßnahmen durchgeführt. Die Kommission ist jederzeit gerne bereit, Hilfe bei schwierigen Fragen im Bereich Ortsbildschutz zu geben.