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Ein Service der Stadt Radstadt
GEFÖRDERTE WOHNUNGEN
Die Stadtgemeinde Radstadt hat das Zuweisungsrecht für nachstehende Wohnungen. Voraussetzung für eine Berücksichtigung ist die Meldung der Wohnungssuche beim Gemeindeamt.
Dazu können Sie das Formular Wohnungsansuchen herunterladen und im Rathaus abgeben.
Für die Zuweisung einer der nachstehenden Wohnungen verwenden Sie das Formular zur Bewerbung für eine Wohnung.
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