Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden.

Zuständig


 
Kontaktdaten von Patricia Lochner
FunktionStandesamt
NamePatricia Lochner
AdresseStadtplatz 17
5550 Radstadt
Telefon+43 6452 4292 11
Faxnummer+43 6452 4292 2
E-Mailstandesamt@radstadt.at
BüroErdgeschoß